Fortbildungsziel
Die Maßnahme muss auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder gleichwertigen Fortbildungsabschluss vorbereiten.
Förderung · Rechtsstand 17.09.2026
Das AFBG kann Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen den Lebensunterhalt unterstützen. Ob die Förderung greift, hängt von Maßnahme und persönlicher Situation ab.
Redaktionell geprüft: Über unsere Arbeit
Entscheidung zuerst
Aufstiegs-BAföG kann deine Weiterbildung deutlich leichter finanzierbar machen. Bei förderfähigen Kurs- und Prüfungsgebühren besteht die Unterstützung aus einem Zuschuss und einem optionalen Darlehen. Bei Vollzeit kann Unterstützung für den Lebensunterhalt hinzukommen. Welche Leistungen du erhältst, prüft die Förderstelle anhand deines Kurses und deiner persönlichen Situation.
Förderfähiger Weg
Vorbereitungsmaßnahmen auf öffentlich-rechtlich geregelte oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse können nach dem AFBG förderfähig sein.
Die Maßnahme muss auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder gleichwertigen Fortbildungsabschluss vorbereiten.
Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen können erfasst sein, wenn Umfang und Struktur die AFBG-Anforderungen erfüllen.
Die zuständige Behörde prüft Antrag, Maßnahme, persönlichen Status und die jeweils beantragten Leistungen.
Diese Seite erklärt die Förderung. Für deine persönliche Situation hilft dir die zuständige Förderstelle weiter.
Leistungsarten
Die Beträge und Förderarten sind mit dem Rechts- und Informationsstand vom 17.09.2026 hinterlegt.
bis zu 15.000 €
50 Prozent des Maßnahmebeitrags werden als Zuschuss geleistet. Für den verbleibenden Anteil besteht grundsätzlich ein Angebot für ein KfW-Darlehen.
geprüft am 17.09.2026
für Vollzeitmaßnahmen
Der Unterhaltsbeitrag wird als Zuschuss geleistet. Seine Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Vermögen und Familiensituation ab.
geprüft am 17.09.2026
150 € monatlich je Kind
Der Zuschlag kann Alleinerziehenden für Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen zustehen.
geprüft am 17.09.2026
bis zu 2.000 € Förderrahmen
Förderfähig ist bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten. Der Maßnahmebeitrag besteht auch hier aus Zuschuss- und möglichem Darlehensanteil.
geprüft am 17.09.2026
Frei erfundenes Beispiel, keine Preisangabe eines Anbieters: Wir nehmen 8.000 € vollständig förderfähige Kurs- und Prüfungsgebühren sowie 900 € nicht geförderte Nebenkosten an. Zusammen sind das 8.900 €. Lebensunterhalt und mögliche Darlehenszinsen sind hier nicht enthalten.
Den Prüfungserlass beantragst du mit deinem Prüfungsnachweis bei der KfW. Er betrifft den noch nicht fälligen Darlehensanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, nicht sämtliche Weiterbildungskosten. Plane bis zur Bewilligung mit der Rückzahlung ohne Erlass und beachte die Zins- und Rückzahlungsbedingungen deines Vertrags.
Grundlagen: § 12 AFBG und KfW: Aufstiegs-BAföG und Prüfungserlass. Beispiel geprüft am 17.09.2026.
Lernform und Leistung
Vom Kurs zum Bescheid
Die zuständige Stelle richtet sich nach Bundesland und Wohnort. Das Bundesministerium nimmt selbst keine Anträge entgegen.
Lass dir vom Bildungsträger bestätigen, auf welchen öffentlich-rechtlichen oder staatlich anerkannten Abschluss die Maßnahme vorbereitet.
Beratung und Antragstellung unterscheiden sich nach Bundesland. Maßgeblich ist die für deinen Wohnort zuständige Behörde.
Halte Maßnahmedaten, Gebühren, persönlichen Status und bei Vollzeitmaßnahmen die erforderlichen Finanzangaben bereit.
Trenne Zuschuss, mögliches Darlehen und selbst zu tragende Kosten, bevor du Anbieter- oder Finanzierungsverträge vergleichst.
Planungsfehler vermeiden
Eine grundsätzlich förderfähige Abschlussart bedeutet noch keine individuelle Bewilligung.
Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrt, Präsenz und Lebensunterhalt gehören in die Gesamtplanung.
Antragstellung und Beratung unterscheiden sich nach Bundesland. Nutze die offizielle Postleitzahlensuche.
Lies im Bescheid getrennt, welcher Anteil Zuschuss ist und welcher als Darlehensangebot bereitsteht.
Häufige Fragen
Eine geeignete Teilzeitmaßnahme kann beim Maßnahmebeitrag relevant sein. Der Unterhaltsbeitrag ist dagegen an eine Vollzeitmaßnahme geknüpft. Die konkrete Behörde prüft den Einzelfall.
Nein. Der Maßnahmebeitrag besteht nach aktueller Rechtslage zu 50 Prozent aus Zuschuss. Für den verbleibenden Förderanteil wird grundsätzlich ein KfW-Darlehen angeboten.
Nein. Bildungsträger stellen Maßnahmedaten und Nachweise bereit. Die Entscheidung trifft die nach Landesrecht zuständige Förderbehörde.
Hier geht es für dich weiter
Vergleiche passende Lehrgänge nach Lernform, Dauer und Kosten. Über den Kurs deiner Wahl kannst du Studieninfos direkt beim Anbieter anfordern.