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Förderung · Rechtsstand 17.09.2026

Aufstiegs-BAföG: Wie viel Unterstützung kannst du bekommen?

Das AFBG kann Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen den Lebensunterhalt unterstützen. Ob die Förderung greift, hängt von Maßnahme und persönlicher Situation ab.

Redaktionell geprüft: Über unsere Arbeit

Entscheidung zuerst

Was ist für deine Planung wichtig?

Aufstiegs-BAföG kann deine Weiterbildung deutlich leichter finanzierbar machen. Bei förderfähigen Kurs- und Prüfungsgebühren besteht die Unterstützung aus einem Zuschuss und einem optionalen Darlehen. Bei Vollzeit kann Unterstützung für den Lebensunterhalt hinzukommen. Welche Leistungen du erhältst, prüft die Förderstelle anhand deines Kurses und deiner persönlichen Situation.

Förderfähiger Weg

Abschlussart, Maßnahme und persönliche Voraussetzungen zählen

Vorbereitungsmaßnahmen auf öffentlich-rechtlich geregelte oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse können nach dem AFBG förderfähig sein.

Fortbildungsziel

Die Maßnahme muss auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder gleichwertigen Fortbildungsabschluss vorbereiten.

Maßnahmenform

Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen können erfasst sein, wenn Umfang und Struktur die AFBG-Anforderungen erfüllen.

Einzelfall

Die zuständige Behörde prüft Antrag, Maßnahme, persönlichen Status und die jeweils beantragten Leistungen.

Diese Seite erklärt die Förderung. Für deine persönliche Situation hilft dir die zuständige Förderstelle weiter.

Leistungsarten

Welche Unterstützung nennt das AFBG?

Die Beträge und Förderarten sind mit dem Rechts- und Informationsstand vom 17.09.2026 hinterlegt.

bis zu 15.000 €

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

50 Prozent des Maßnahmebeitrags werden als Zuschuss geleistet. Für den verbleibenden Anteil besteht grundsätzlich ein Angebot für ein KfW-Darlehen.

geprüft am 17.09.2026

für Vollzeitmaßnahmen

Unterhaltsbeitrag

Der Unterhaltsbeitrag wird als Zuschuss geleistet. Seine Höhe hängt unter anderem von Einkommen, Vermögen und Familiensituation ab.

geprüft am 17.09.2026

150 € monatlich je Kind

Kinderbetreuungszuschlag

Der Zuschlag kann Alleinerziehenden für Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen zustehen.

geprüft am 17.09.2026

bis zu 2.000 € Förderrahmen

Materialkosten des Meisterprüfungsprojekts

Förderfähig ist bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten. Der Maßnahmebeitrag besteht auch hier aus Zuschuss- und möglichem Darlehensanteil.

geprüft am 17.09.2026

Ein Rechenbeispiel: Was bleibt bei dir?

Frei erfundenes Beispiel, keine Preisangabe eines Anbieters: Wir nehmen 8.000 € vollständig förderfähige Kurs- und Prüfungsgebühren sowie 900 € nicht geförderte Nebenkosten an. Zusammen sind das 8.900 €. Lebensunterhalt und mögliche Darlehenszinsen sind hier nicht enthalten.

Zuschuss zu Kurs und Prüfung
50 % von 8.000 € = 4.000 €. Diesen Zuschuss musst du bei ordnungsgemäßer Förderung nicht zurückzahlen.
Optionales KfW-Darlehen
Für die übrigen Gebühren: 4.000 €. Ein Darlehen ist geliehenes Geld und muss grundsätzlich zurückgezahlt werden.
Ohne Darlehenserlass
4.000 € Gebührenanteil + 900 € Nebenkosten = 4.900 € eigene Kosten. Das gilt rechnerisch auch, wenn du den Rest selbst bezahlst und kein Darlehen nutzt; dann gibt es keinen Darlehenserlass.
Mit bewilligtem Prüfungserlass
Wenn nach bestandener Prüfung die vollen 4.000 € noch nicht fällig sind und ein Erlass von 50 % bewilligt wird, entfallen 2.000 €. Es bleiben 2.900 € eigene Kosten einschließlich Nebenkosten.

Den Prüfungserlass beantragst du mit deinem Prüfungsnachweis bei der KfW. Er betrifft den noch nicht fälligen Darlehensanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, nicht sämtliche Weiterbildungskosten. Plane bis zur Bewilligung mit der Rückzahlung ohne Erlass und beachte die Zins- und Rückzahlungsbedingungen deines Vertrags.

Grundlagen: § 12 AFBG und KfW: Aufstiegs-BAföG und Prüfungserlass. Beispiel geprüft am 17.09.2026.

Lernform und Leistung

Vollzeit und Teilzeit werden nicht identisch gefördert

Vollzeit

  • Maßnahmebeitrag für Lehrgang und Prüfung
  • zusätzlich kann ein Unterhaltsbeitrag relevant sein
  • Einkommen, Vermögen und Familiensituation beeinflussen den Unterhalt

Teilzeit

  • Maßnahmebeitrag kann ebenfalls relevant sein
  • kein regulärer Unterhaltsbeitrag wie bei Vollzeitmaßnahmen
  • Kinderbetreuungszuschlag kann unter den gesetzlichen Bedingungen greifen

Vom Kurs zum Bescheid

Der Antrag in vier planbaren Schritten

Die zuständige Stelle richtet sich nach Bundesland und Wohnort. Das Bundesministerium nimmt selbst keine Anträge entgegen.

  1. Schritt 1

    Maßnahme und Fortbildungsziel klären

    Lass dir vom Bildungsträger bestätigen, auf welchen öffentlich-rechtlichen oder staatlich anerkannten Abschluss die Maßnahme vorbereitet.

  2. Schritt 2

    Zuständige Stelle finden

    Beratung und Antragstellung unterscheiden sich nach Bundesland. Maßgeblich ist die für deinen Wohnort zuständige Behörde.

  3. Schritt 3

    Antrag und Nachweise einreichen

    Halte Maßnahmedaten, Gebühren, persönlichen Status und bei Vollzeitmaßnahmen die erforderlichen Finanzangaben bereit.

  4. Schritt 4

    Bescheid vor der Finanzierung auswerten

    Trenne Zuschuss, mögliches Darlehen und selbst zu tragende Kosten, bevor du Anbieter- oder Finanzierungsverträge vergleichst.

Offizielle zuständige Stelle suchen

Planungsfehler vermeiden

Vier Punkte, die häufig übersehen werden

Förderung mit Zusage verwechseln

Eine grundsätzlich förderfähige Abschlussart bedeutet noch keine individuelle Bewilligung.

Nur die Kursgebühr betrachten

Prüfungsgebühren, Lernmittel, Fahrt, Präsenz und Lebensunterhalt gehören in die Gesamtplanung.

Zuständigkeit zu spät klären

Antragstellung und Beratung unterscheiden sich nach Bundesland. Nutze die offizielle Postleitzahlensuche.

Zuschuss und Darlehen vermischen

Lies im Bescheid getrennt, welcher Anteil Zuschuss ist und welcher als Darlehensangebot bereitsteht.

Häufige Fragen

Kurzantworten zur Förderentscheidung

Wird ein Techniker in Teilzeit gefördert?

Eine geeignete Teilzeitmaßnahme kann beim Maßnahmebeitrag relevant sein. Der Unterhaltsbeitrag ist dagegen an eine Vollzeitmaßnahme geknüpft. Die konkrete Behörde prüft den Einzelfall.

Sind Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig geschenkt?

Nein. Der Maßnahmebeitrag besteht nach aktueller Rechtslage zu 50 Prozent aus Zuschuss. Für den verbleibenden Förderanteil wird grundsätzlich ein KfW-Darlehen angeboten.

Entscheidet der Bildungsträger über die Förderung?

Nein. Bildungsträger stellen Maßnahmedaten und Nachweise bereit. Die Entscheidung trifft die nach Landesrecht zuständige Förderbehörde.

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